Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Geltung und Vertragsabschluss
1.1 Jana Truszkiewicz, freie Grafik- und Webdesignerin - im Folgenden „Designer” - erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht ausdrücklich in Bezug genommen werden. 1.2 Sämtliche Aufträge werden ausschließlich auf der Grundlage nachfolgender AGB ausgeführt, es sei denn, der Auftraggeber widerspricht. Der Widerspruch ist als solcher zu kennzeichnen und gesondert gegenüber dem Designer geltend zu machen. Soweit kein Widerspruch erfolgt, wird die ausschließliche Geltung der Bedingungen anerkannt. Abweichungen von diesen sowie sonstige ergänzende Vereinbarungen mit dem Auftraggeber sind nur wirksam, wenn sie vom Designer schriftlich bestätigt werden. 1.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so berührt dies nicht die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr in Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.
2. Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
2.1 Der Auftraggeber wird dem Designer zeitgerecht und vollständig alle Informationen und Unterlagen zugänglich machen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Er wird ihn von allen Umständen informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Der Auftraggeber trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben vom Designer wiederholt werden müssen oder verzögert werden. 2.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos, Logos etc.) auf Urheber-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen. Der Designer haftet nicht für die Verletzung derartiger Rechte. Wird der Designer wegen einer solchen Rechtsverletzung in Anspruch genommen, so hält der Auftraggeber den Designer schad- und klaglos; er hat ihm sämtliche Nachteile zu ersetzen, die ihm durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen.
3. Termine
3.1 Angegebene Liefer- oder Leistungsfristen gelten, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, nur als annähernd und unverbindlich. Verbindliche Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten bzw. vom Designer schriftlich zu bestätigen. 3.2 Verzögert sich die Lieferung / Leistung des Designers aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, wie z.B. Ereignisse höherer Gewalt und andere unvorhersehbare, mit zumutbaren Mitteln nicht abwendbare Ereignisse, ruhen die Leistungsverpflichtungen für die Dauer und im Umfang des Hindernises. Die Fristen verlängern sich entsprechend. Sofern die Verzögerungen länger als zwei Monate andauern, ist der Auftraggeber berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. 3.3 Schadensersatzansprüche des Auftraggebers wegen Nichterfüllung oder Verzug sind ausgeschlossen, ausgenommen bei Nachweis von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. 3.4 Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann der Designer eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Das Recht des Designers, einen weitergehenden Schaden geltend zu machen, bleibt unberührt.
4. Vergütung
4.1 Die Vergütungen sind Nettobeträge, zahlbar zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer und ohne Abzug. 4.2 Wenn nicht anders vereinbart, entsteht der Vergütungsanspruch des Designers für jede einzelne Leistung. 4.3 Alle Leistungen des Designers, die nicht ausdrücklich durch die vereinbarte Vergütung abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. 4.4 Sollte sich der Auftrag nachträglich erweitern, steht dem Designer auch ohne ausdrückliche Vereinbarung eine Vergütungsanpassung zu, dessen genaue Höhe sich nach dem Verhältnis des ursprünglich vereinbarten Leistungsvolumens zur vereinbarten Vergütung und dem tatsächlichen Leistungsvolumen richtet.
5. Zahlung und Eigentumsvorbehalte
5.1 Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, ist die Vergütung innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum und ohne Abzug zur Zahlung fällig. Dies gilt auch für die Weiterverrechnung sämtlicher Barauslagen und sonstiger Aufwendungen. Die vom Designer gelieferte Ware / erbrachte Leistung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Entgelts einschließlich aller Nebenverbindlichkeiten Eigentum des Designers. 5.2 Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen des Designers aufzurechnen. 5.3 Der Auftraggeber ist darüber informiert, dass bei der Auftragsvergabe im künstlerischen, konzeptionellen und werbeberaterischen Bereich an eine nicht-juristische Person eine Künstlersozialabgabe an die Künstlersozialkasse zu leisten ist. Diese Abgabe darf vom Auftraggeber nicht von der Rechnung des Designers in Abzug gebracht werden. Für die Einhaltung der Anmelde- und Abgabepflicht ist der Auftraggeber zuständig und selbst verantwortlich.
6. Eigentumsrecht und Urheberrecht
6.1 Alle Leistungen des Designers, auch einzelne Teile daraus, bleiben im Eigentum des Designers. Der Auftraggeber erwirbt durch Zahlung der Vergütung nur das Recht der Nutzung (einschließlich Vervielfältigung) zum vereinbarten Zweck und im vereinbarten Nutzungsumfang. Der Erwerb von Nutzungs- und Verwertungsrechten an Leistungen des Designers setzt in jedem Fall die vollständige Bezahlung der vom Designer dafür in Rechnung gestellten Vergütung voraus. 6.2 Änderungen bzw. Bearbeitungen von Leistungen des Designers, insbesondere deren Weiterentwicklung durch den Auftraggeber oder durch für diesen tätige Dritte, sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Designers und – soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind – des Urhebers zulässig. Jede vollständige oder teilweise Nachahmung ist unzulässig. 6.3 Bei Verstoß gegen Punkt 6.2 hat der Auftraggeber dem Designer zusätzlich zu der für die Designleistung geschuldeten Vergütung eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 Prozent dieser Vergütung zu zahlen. 6.4 Für die Nutzung von Leistungen des Designers, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist – unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist – die Zustimmung des Designers erforderlich. Dafür steht dem Designer und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu. 6.5 Der Designer ist bei einer Vervielfältigung, Verbreitung, Ausstellung und/oder öffentlichen Wiedergabe der Entwürfe und Reinzeichnungen als Urheber zu nennen. Verletzt der Auftraggeber das Recht auf Namensnennung, ist er verpflichtet, dem Designer zusätzlich zu der für die Designleistung geschuldeten Vergütung eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 Prozent dieser Vergütung zu zahlen. Davon unberührt bleibt das Recht des Designers, bei konkreter Schadensberechnung einen höheren Schaden geltend zu machen. 6.6 Will der Auftraggeber in Bezug auf die Entwürfe, Reinzeichnungen oder sonstigen Arbeiten des Designers formale Schutzrechte zur Eintragung in ein amtliches Register anmelden, bedarf es dazu der schriftlichen Zustimmung des Designers.
7. Herausgabe von Daten
7.1. Der Designer ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber, dass der Designer ihm Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung stellt, ist dies schriftlich zu vereinbaren und gesondert zu vergüten. 7.2. Hat der Designer dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit Einwilligung des Designers verändert werden. 7.3. Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline trägt der Auftraggeber. 7.4. Der Designer haftet nicht für Fehler an Datenträgern, Dateien und Daten, die beim Datenimport auf das System des Auftraggebers entstehen.
8. Kennzeichnung
8.1 Der Designer ist, vorbehaltlich des jederzeit möglichen, schriftlichen Widerrufs des Auftraggebers, dazu berechtigt, auf eigenen Werbeträgern, insbesondere auf seiner Website mit Namen und Firmenlogo auf die zum Auftraggeber bestehende Geschäftsbeziehung hinzuweisen (Referenzhinweis). 8.2 Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber dem Designer zehn einwandfreie Muster unentgeltlich.
9. Haftung
9.1 Der Designer verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch ihm überlassene Vorlagen, Filme, Displays, Layouts etc. sorgfältig zu behandeln. Er haftet für entstandene Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Ein über den Materialwert hinausgehender Schadenersatz ist ausgeschlossen. 9.2 Der Designer verpflichtet sich, seine Erfüllungsgehilfen sorgfältig auszusuchen und anzuleiten. Darüber hinaus haftet er für seine Erfüllungsgehilfen nicht. 9.3 Sofern der Designer notwendige Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen des Designers. Der Designer haftet nur für eigenes Verschulden und für grobe Fahrlässigkeit. 9.4 Mit der Genehmigung von Entwürfen oder Reinzeichnungen durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild. 9.5 Für Entwürfe, Texte und Reinzeichnungen die vom Auftraggeber freigegebenen wurden, entfällt jede Haftung des Designers. 9.6 Der Designer haftet nicht für die wettbewerbs- und warenzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Arbeiten. Allerdings ist er verpflichtet, den Auftraggeber auf eventuelle rechtliche Risiken hinzuweisen, sofern sie ihm bei der Durchführung des Auftrags bekannt werden. 9.7 Beanstandungen - gleich welcher Art - sind innerhalb von 10 Tagen nach Ablieferung des Werkes schriftlich beim Designer geltend zu machen. Danach gilt das Werk als mängelfrei angenommen. 9.8 Die Zusendung und Rücksendung von Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.
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